Marktgemeinde

KRIEGLACH

Marktgemeinde Krieglach
Waldheimatstraße 1, 8670 Krieglach

Tel.: 03855/2355-0
Fax: 03855/2355-113
Mail: gde@krieglach.gv.at 

Herzlich Willkommen

in der Marktgemeinde Krieglach

Kontakt

Marktgemeinde Krieglach
Waldheimatstraße 1
8670 Krieglach
Tel: (+43) 03855/2355 - 0
Fax: (+43) 03855/2355 - 113 oder 143
gde@krieglach.gv.at


Amtsstunden:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr


Fotos und Fotobearbeitung: © Marktgemeinde Krieglach

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechts-wirksamer elektronischer Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. 

  • § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

    Für den Bereich der Marktgemeinde Krieglach werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt: 

  • Anbringen an die Marktgemeinde Krieglach können rechtswirksam per Telefax oder per E-Mail eingebracht werden.

    Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:

    - Text Editor, Mail, usw. *.TXT
    - Portable Document Format Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme *.PDF
    - Rich Text Format Word for Windows, Office Programme, usw. *.RTF
    - Word Word for Windows, Open Office *.DOC MS Office 97, 2000, 2003
    - GIF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.GIF
    - JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.JPG, *.JPEG
    - TIFF Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. *.TIFF, *.TIF 
     
    Weitere Formate

    Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden. Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten. 

    Elektronische Anbringen, die uns außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Daher gelten diese Anbringen auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt. Für die Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Marktgemeinde Krieglach stehen folgende Adressen zur Verfügung: 

    Einbringung von Schriftstücken per Post:

    Marktgemeinde Krieglach
    Waldheimatstraße 1
    8670 Krieglach 

    Einbringung von Schriftstücken per Telefax: +43 (0) 3855 2355/113

    Einbringung von Schriftstücken per E-Mail: gde@krieglach.gv.at 

    Amtsstunden:            
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

    Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden.