folgende Dokumente im Original werden benötigt
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (darf nicht älter als 6 Monate sein!)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis der akademischen Grade
- Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder (falls der Vater nicht eingetragen ist, dann Vaterschaftsanerkenntnis)
- bei Vorehen: Heiratsurkunde von der Vorehe sowie Scheidungsbeschluss (verwitwet: Sterbeurkunde)
für Ausländer zusätzlich erforderlich
- Ehefähigkeitszeugnis
- Familienstandsbescheinigung des fremden Staates (erforderlich wenn kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird)
- Meldenachweis bei Wohnsitz im Ausland
- Reisepass
Ausländische Urkunden bedürfen entweder
- einer diplomatische Beglaubigung oder
- einer Apostille oder
- sind von jener Beglaubigung befreit
und sind in Österreich von einem beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Information - HelpGV
Kontakt:
Standesamt - Silvia Burger
03855/2355-142
burger@krieglach.gv.at