Heizkostenzuschuss
für alle MitbürgerInnen mit Mindestpension
Die Marktgemeinde Krieglach gewährt einen Heizkostenzuschuss und eine Rückvergütung für die Kanal- und Müllabfuhrgebühr an alle Mindestpensionisten.
Dieser Zuschuss beträgt € 130,-- (bzw. € 60,--) und ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Krieglach.
Über den Auszahlungstermin werden die MindestpensionistInnen rechtzeitig informiert.
Kontakt:
Standesamt - Silvia Burger
03855/2355-142
burger@krieglach.at
Bgm. DI Regina Schrittwieser
03855/2355-100
bgm.schrittwieser@krieglach.at








